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   OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 178/10-46   

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OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 178/10-46 (https://dejure.org/2011,73998)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.12.2011 - 8 U 178/10-46 (https://dejure.org/2011,73998)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - 8 U 178/10-46 (https://dejure.org/2011,73998)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages und Verpflichtung zum Schadensersatz wegen arglistigen Verschweigens von Mängeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages und Verpflichtung zum Schadensersatz wegen arglistigen Verschweigens von Mängeln

  • rechtsportal.de

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages und Verpflichtung zum Schadensersatz wegen arglistigen Verschweigens von Mängeln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • LG Düsseldorf, 02.09.2010 - 9 OH 10/08

    "Fülle von überflüssigen und die Objektivität verletzende Behauptungen und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 178/10
    Im September 2008 leitete der Kläger wegen der von ihm festgestellten Feuchtigkeitserscheinungen vor dem Landgericht Saarbrücken ein selbstständiges Beweisverfahren (9 OH 10/08) ein.

    Der vom Landgericht mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragte Sachverständige W. stellte in seinem Gutachten vom 18.5.2009 (Bl. 58 ff. der Akte 9 OH 10/08) folgende, zwischen den Parteien unstreitige Mängel des Gebäudes fest: Durch eine Arbeitsfuge zwischen der Bodenplatte und den aus Betonfertigteilen bestehenden Wandelementen zieht schon seit mehreren Jahren Feuchtigkeit, die mittlerweile bis zu einer Höhe von ca. 25 cm im Beton kapillar aufgestiegen ist, in den Kellerbereich ein.

    Die Akte 9 OH 10/08 des Landgerichts Saarbrücken ist zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz gemacht worden.

    Zweifel an der Richtigkeit der Behauptung des Klägers, der Feuchtigkeitsmangel sei für ihn bei den Besichtigungsterminen nicht erkennbar gewesen, bestehen jedenfalls insoweit, als es sich um den im Grundrissplan als "Keller 2" bezeichneten Raum handelt (Bl. 78 der Akte 9 OH 10/08).

    An dessen Wänden, die unstreitig nicht mit Tapeten versehen waren und an denen vor Abschluss des Kaufvertrags zwischen den Parteien auch keine Verschönerungsmaßnahmen durchgeführt worden waren, waren ausweislich der sich in dem Gutachten des Sachverständigen W. vom 18.5.2009 befindenden Lichtbilder (Nr. 7 bis 10 = Bl. 67 f. der Akte 9 OH 10/08) deutliche Feuchtigkeitsspuren zu erkennen.

    (1) Der Sachverständige W. hat in seinem Gutachten vom 18.5.2009 (Seite 17 f. = Bl. 74 f. der Akte 9 OH 10/08) nachvollziehbar und überzeugend ausgeführt, dass die vorgefundenen Salzausblühungen, durch die die aufgebrachte mineralische Dichtschlämme regelrecht von der Wand abgedrückt werde, darauf schließen ließen, dass die Schlämme bereits längere Zeit vor dem Verkauf des Hauses an den Kläger aufgebracht worden sei.

  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 285/99

    Arglistige Täuschung über Altlasten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 178/10
    Eine darüber hinausgehende Offenbarungspflicht trifft den Verkäufer lediglich hinsichtlich solcher Umstände, die für die Entschließung des Käufers erkennbar von entscheidender Bedeutung sind, etwa weil sie den Vertragszweck vereiteln oder erheblich gefährden können, und deren Mitteilung dieser nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise erwarten durfte (vgl. BGH NJW 2001, 64 f. Tz. 7, zit. nach juris; MünchKomm.BGB/Kramer, aaO., § 123 Rdnr. 18; Staudinger/Singer/v. Finckenstein, BGB , Bearb. 2004, § 123 Rdnr. 13; Palandt/Ellenberger, aaO., § 123 Rdnr. 5 ff.).

    Der Käufer kann insoweit eine Aufklärung nicht erwarten, weil er diese Mängel bei einer im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (vgl. BGH NJW-RR 1990, 847 ff. Tz. 21 f., zit. nach juris; BGHZ 132, 30 ff. Tz. 17, zit. nach juris; BGH NJW 2001, 64 f. Tz. 7, zit. nach juris; Staudinger/Siner/v. Finckenstein, aaO., § 123 Rdnr. 17).

    Der Verkäufer handelt arglistig, wenn er den Mangel verschweigt, obwohl er ihn kennt oder ihn jedenfalls für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGH NJW 2001, 64 f. Tz. 7, zit. nach juris; NJW 2001, 2326 f. Tz. 14, zit. nach juris; NJW 2003, 2380 ff. Tz. 13, zit. nach juris; NJW 2007, 835 ff. Tz. 8 f., zit. nach juris; NJW 2011, 1280, 1281).

    Die Darlegungs- und Beweislast für diese tatsächlichen Voraussetzungen des arglistigen Verschweigens eines Mangels trägt der Käufer (vgl. BGH NJW 2001, 64 f. Tz. 15, zit. nach juris, zu § 123 BGB ; NJW 2003, 754 f. Tz. 6, zit. nach juris, zu § 463 Satz 2 BGB a. F.; NJW 2003, 2380 ff. Tz. 17, zit. nach juris, zu § 463 Satz 2 BGB a. F.; NJW 2011, 1280, 1281; MünchKomm.BGB/Westermann, 4. Aufl., § 444 Rdnr. 17; Palandt/Weidenkaff, aaO., § 444 Rdnr. 4).

  • BGH, 30.04.2003 - V ZR 100/02

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln der Kaufsache

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 178/10
    Eine solche Aufklärungspflicht kann regelmäßig nur bei nicht erkennbaren Umständen, die nach der Lebenserfahrung auf das Entstehen bestimmter Mängel schließen lassen, oder bei verborgenen wesentlichen Mängeln angenommen werden (vgl. BGH NJW 2003, 2380 ff. Tz. 12, zit. nach juris, zu § 463 Satz 2 BGB a. F.; Staudinger/Singer/v. Finckenstein, aaO., § 123 Rdnr. 13, 17).

    Der Verkäufer handelt arglistig, wenn er den Mangel verschweigt, obwohl er ihn kennt oder ihn jedenfalls für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGH NJW 2001, 64 f. Tz. 7, zit. nach juris; NJW 2001, 2326 f. Tz. 14, zit. nach juris; NJW 2003, 2380 ff. Tz. 13, zit. nach juris; NJW 2007, 835 ff. Tz. 8 f., zit. nach juris; NJW 2011, 1280, 1281).

    Die Darlegungs- und Beweislast für diese tatsächlichen Voraussetzungen des arglistigen Verschweigens eines Mangels trägt der Käufer (vgl. BGH NJW 2001, 64 f. Tz. 15, zit. nach juris, zu § 123 BGB ; NJW 2003, 754 f. Tz. 6, zit. nach juris, zu § 463 Satz 2 BGB a. F.; NJW 2003, 2380 ff. Tz. 17, zit. nach juris, zu § 463 Satz 2 BGB a. F.; NJW 2011, 1280, 1281; MünchKomm.BGB/Westermann, 4. Aufl., § 444 Rdnr. 17; Palandt/Weidenkaff, aaO., § 444 Rdnr. 4).

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 178/10
    Vielmehr darf und muss sich der Richter in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH NJW 1993, 935 ff. Tz. 16, zit. nach juris).

    Die Hilfstatsache reicht für den Nachweis der Haupttatsache dann nicht aus, wenn das Indiz für sich allein und im Zusammenhang mit weiteren Indizien sowie dem sonstigen Sachverhalt nicht den ausreichend sicheren Schluss auf die Haupttatsache zulässt (vgl. BGH NJW 1993, 935 ff. Tz. 21, zit. nach juris).

  • BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90

    Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 178/10
    Die von dem Sachverständigen W. festgestellte, unstreitig bereits bei Übergabe des Hauses an den Kläger vorhanden gewesene, durch eine Arbeitsfuge zwischen der Bodenplatte und den Wandelementen aufsteigende Feuchtigkeit im Bereich der Wände des Kellergeschosses einschließlich der Wände der dort gelegenen Einliegerwohnung stellt einen Sachmangel i. S. des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB dar (vgl. BGH NJW-RR 1992, 333 f. Tz. 8; KG MDR 2006, 200 Tz. 3; OLG Celle OLGR Celle 2007, 461 ff. Tz. 37; Saarländisches OLG NJW-RR 2009, 66 ff. Tz. 21; jeweils zit. nach juris).

    Zwar handelt es sich hierbei um einen für die Kaufentscheidung wesentlichen Umstand, der eine entsprechende Offenbarungspflicht des Verkäufers nach sich ziehen kann (vgl. BGH NJW-RR 1992, 333 f. Tz. 8; KG MDR 2006, 200 Tz. 7; jeweils zit. nach juris).

  • KG, 20.06.2005 - 8 U 220/04

    Schadenersatzanspruch des Käufers eines Hausgrundstücks: Arglistiges Verschweigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 178/10
    Die von dem Sachverständigen W. festgestellte, unstreitig bereits bei Übergabe des Hauses an den Kläger vorhanden gewesene, durch eine Arbeitsfuge zwischen der Bodenplatte und den Wandelementen aufsteigende Feuchtigkeit im Bereich der Wände des Kellergeschosses einschließlich der Wände der dort gelegenen Einliegerwohnung stellt einen Sachmangel i. S. des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB dar (vgl. BGH NJW-RR 1992, 333 f. Tz. 8; KG MDR 2006, 200 Tz. 3; OLG Celle OLGR Celle 2007, 461 ff. Tz. 37; Saarländisches OLG NJW-RR 2009, 66 ff. Tz. 21; jeweils zit. nach juris).

    Zwar handelt es sich hierbei um einen für die Kaufentscheidung wesentlichen Umstand, der eine entsprechende Offenbarungspflicht des Verkäufers nach sich ziehen kann (vgl. BGH NJW-RR 1992, 333 f. Tz. 8; KG MDR 2006, 200 Tz. 7; jeweils zit. nach juris).

  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 178/10
    Der Verkäufer handelt arglistig, wenn er den Mangel verschweigt, obwohl er ihn kennt oder ihn jedenfalls für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGH NJW 2001, 64 f. Tz. 7, zit. nach juris; NJW 2001, 2326 f. Tz. 14, zit. nach juris; NJW 2003, 2380 ff. Tz. 13, zit. nach juris; NJW 2007, 835 ff. Tz. 8 f., zit. nach juris; NJW 2011, 1280, 1281).
  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 178/10
    Der Verkäufer handelt arglistig, wenn er den Mangel verschweigt, obwohl er ihn kennt oder ihn jedenfalls für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGH NJW 2001, 64 f. Tz. 7, zit. nach juris; NJW 2001, 2326 f. Tz. 14, zit. nach juris; NJW 2003, 2380 ff. Tz. 13, zit. nach juris; NJW 2007, 835 ff. Tz. 8 f., zit. nach juris; NJW 2011, 1280, 1281).
  • BGH, 08.10.2009 - V ZB 84/09

    Fragen zur Erkennbarkeit von Mängeln

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 178/10
    Zwar kann die Frage der Erkennbarkeit von Baumängeln, namentlich auch von Feuchtigkeitsmängeln eines Hauses durch dessen Bewohner Gegenstand der Begutachtung durch einen Bausachverständigen sein (vgl. BGH NJW-RR 2010, 233 ff. Tz. 11 f.; WuM 2010, 375 Tz. 6; jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 31.10.2002 - V ZR 100/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 178/10
    Die Darlegungs- und Beweislast für diese tatsächlichen Voraussetzungen des arglistigen Verschweigens eines Mangels trägt der Käufer (vgl. BGH NJW 2001, 64 f. Tz. 15, zit. nach juris, zu § 123 BGB ; NJW 2003, 754 f. Tz. 6, zit. nach juris, zu § 463 Satz 2 BGB a. F.; NJW 2003, 2380 ff. Tz. 17, zit. nach juris, zu § 463 Satz 2 BGB a. F.; NJW 2011, 1280, 1281; MünchKomm.BGB/Westermann, 4. Aufl., § 444 Rdnr. 17; Palandt/Weidenkaff, aaO., § 444 Rdnr. 4).
  • OLG Saarbrücken, 06.02.1996 - 4 U 422/95

    Unterschutzstellung eines Gebäudes als Sachmangel

  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

  • OLG Saarbrücken, 05.08.2008 - 4 U 90/08

    Grundstückskaufvertrag: Anfechtung wegen Verschweigens extremer Durchfeuchtung

  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 233/88

    Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages wegen arglistiger Täuschung - Anspruch

  • OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages auf Grund einer

  • BGH, 16.06.1989 - V ZR 74/88
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